Die der Flagge des Kaiserreichs entnommene Farbkombination Schwarz-Weiß-Rot wird in Ablehnung der demokratisch gedeuteten Farben Schwarz-Rot-Gold verwendet. Diese Farbgebung ist bei rechten Symbolen und Logos (zum Beispiel bei den Hammerskins) allgegenwärtig und findet sich digital auch in Emojis codiert wieder.
In diesem Kontext werden auch die Reichshandelsflagge oder die Reichskriegsflagge verwendet, in deren Mitte sich ein Reichsadler befindet und oben links ein Eisernes Kreuz zu sehen ist. Beim Zeigen der Flaggen aus den Jahren von 1867 bis 1921 kann die Polizei im Einzelfall einschreiten. Die Hakenkreuz-Version aus dem Nationalsozialismus ist nach 86a StGB verboten.
Seit 1999 gewann unter Rechten und unter Reichsbürgern auch die Wirmer-Flagge an Bedeutung. Zwar ist diese ebenfalls schwarz-rot-gold, sie steht jedoch in Abgrenzung zur demokratischen Trikolore. Sie wird zu einem Symbol umgedeutet, welches Deutschland einerseits im „nordischen Kulturraum“ verortet und andererseits für ein widerständiges Deutschland stünde. Sie ist strafrechtlich nicht relevant.

